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Jeder möchte über das, was er sich geschaffen und erarbeitet hat, nach seinen eigenen Vorstellungen verfügen. Dazu gehört auch die Regelung des Nachlasses durch Testament oder Erbvertrag. Aber was ist mit dem eigenen Leben? Wer bestimmt, wenn man selbst nicht mehr in Lage dazu sein sollte, wie und wo man nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter medizinisch behandelt oder gepflegt wird? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Sie können Ihr Leben auch in solchen Fällen in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen "vorletzten" Willen rechzeitig deutlich machen.
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Sabine Fischer
Notarangestellte
Evgenia Safenreiter
Rechtsanwalts- fachangestellte
Vorsicht geboten: Fallstricke bei Immobilienschenkungen an Minderjährige Im Rahmen der familiären Vermögensplanung entscheiden sich Eltern und Großeltern häufig dazu, ihr Immobilieneigentum an Minderjährige zu verschenken. Doch was auf den ersten Blick als eine großzügige Geste erscheint, kann sich schnell in ein rechtliches Labyrinth verwandeln.
[mehr]Stellen Sie sich vor, Sie werden Erbe und der verstorbene Erblasser hat Ihnen Bankkonten und Immobilien hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Dennoch gilt in den meisten Fällen: Ohne Nachweis über die Erbenstellung können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Ein Erbnachweis sollte daher zeitnah beschafft werden. Wie geht es also weiter?
[mehr]Zum 1. Januar 2024 wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert. Für Gesellschaften mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligungen besteht Handlungsbedarf. Die GbR sollte zum neuen Gesellschaftsregister angemeldet werden.
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