Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder möchte über das, was er sich geschaffen und erarbeitet hat, nach seinen eigenen Vorstellungen verfügen. Dazu gehört auch die Regelung des Nachlasses durch Testament oder Erbvertrag. Aber was ist mit dem eigenen Leben? Wer bestimmt, wenn man selbst nicht mehr in Lage dazu sein sollte, wie und wo man nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter medizinisch behandelt oder gepflegt wird? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Sie können Ihr Leben auch in solchen Fällen in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen "vorletzten" Willen rechzeitig deutlich machen.

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