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Schon die strengen Zulassungskriterien zum Beruf des Notars sind Gewähr für exzellente juristische Fachkenntnisse. Der Notar ist Volljurist und wird nach einer Spezialausbildung von der Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes ernannt. Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Eheverträgen. Darum schreibt das Gesetz dafür die Mitwirkung eines Notars vor. Ständige Fortbildung und Spezialisierung auf Tätigkeitsschwerpunkte sichern ein langfristiges und vertrauensvolles Mandatsverhältnis. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten, gegenwärtig und zukünftig. Wir legen großen Wert darauf, Ergebnisse zu erzielen, die den rechtlichen, wirtschaftlichen und individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten optimal gerecht werden. Auch die Notariatsfachangestellten unterziehen sich selbstverständlich regelmäßiger Fort- und Weiterbildung auf Seminaren unterschiedlicher Fachrichtungen.
Tel. 08321 / 6625-0
Tel. 08321 / 6625–14
Tel. 08321 / 6625–21
Sabine Fischer
Notarangestellte
Evgenia Safenreiter
Rechtsanwalts- fachangestellte
Vorsicht geboten: Fallstricke bei Immobilienschenkungen an Minderjährige Im Rahmen der familiären Vermögensplanung entscheiden sich Eltern und Großeltern häufig dazu, ihr Immobilieneigentum an Minderjährige zu verschenken. Doch was auf den ersten Blick als eine großzügige Geste erscheint, kann sich schnell in ein rechtliches Labyrinth verwandeln.
[mehr]Stellen Sie sich vor, Sie werden Erbe und der verstorbene Erblasser hat Ihnen Bankkonten und Immobilien hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Dennoch gilt in den meisten Fällen: Ohne Nachweis über die Erbenstellung können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Ein Erbnachweis sollte daher zeitnah beschafft werden. Wie geht es also weiter?
[mehr]Zum 1. Januar 2024 wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert. Für Gesellschaften mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligungen besteht Handlungsbedarf. Die GbR sollte zum neuen Gesellschaftsregister angemeldet werden.
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