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Schon die strengen Zulassungskriterien zum Beruf des Notars sind Gewähr für exzellente juristische Fachkenntnisse. Der Notar ist Volljurist und wird nach einer Spezialausbildung von der Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes ernannt. Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Eheverträgen. Darum schreibt das Gesetz dafür die Mitwirkung eines Notars vor. Ständige Fortbildung und Spezialisierung auf Tätigkeitsschwerpunkte sichern ein langfristiges und vertrauensvolles Mandatsverhältnis. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten, gegenwärtig und zukünftig. Wir legen großen Wert darauf, Ergebnisse zu erzielen, die den rechtlichen, wirtschaftlichen und individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten optimal gerecht werden. Auch die Notariatsfachangestellten unterziehen sich selbstverständlich regelmäßiger Fort- und Weiterbildung auf Seminaren unterschiedlicher Fachrichtungen.
Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen. Aber wer kümmert sich um ein behindertes Kind, wenn die Eltern versterben? Und vor allem: Wer sorgt dafür, dass es auch in Zukunft die Unterstützung, wie etwa Therapien, erhält, die notwendig sind, um es optimal zu fördern?
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge. Dieses ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden, auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt und greift nur für maximal sechs Monate. Dauerhafte und umfassendere Handlungsmöglichkeiten schaffen insoweit General- und Vorsorgevollmachten.
Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.
Für den Wirksamkeitsnachweis eines Testaments ist die Vorlage der Originalurkunde von erheblicher Bedeutung. Die Verwahrung beim Amtsgericht ist auch für eigenhändig errichtete Testamente unkompliziert möglich und sinnvoll. Vorsicht ist hingegen bei der Nutzung privater „Testamentsverwahrer“ geboten.
Wer eine Immobilie kauft, finanziert diese häufig mit einem Darlehen der Bank. Ist das Darlehen erst einmal abbezahlt, verschwinden die Sicherheiten für die Bank aber nicht automatisch aus dem Grundbuch. Sie stehen zu lassen, kann später zum Ärgernis werden.
Der Kauf bzw. Verkauf der eigenen Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft des Lebens. Was es dabei zu beachten gilt, weiß Clemens Neuschwender, kommissarischer Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz.
Immer wieder fallen Menschen auf Telefonbetrüger herein, welche zum Abruf einer Gewinnsumme oder für die Entlassung von Angehörigen aus einem Arrest im Voraus die Zahlung einer Geldsumme fordern. Inzwischen geben sich Betrüger auch immer häufiger als Notare oder Notarangestellte aus, um auf diese Weise das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen. Etwa gezahlte Geldbeträge sind dann meist endgültig verloren.
Herunterfallende Äste, abrutschende Dachziegel, Glatteis auf ungeräumten Gehwegflächen – gerade im...
Ein lieber Verwandter ist aus dem Leben geschieden, hat Haus, Hof und Bankkonten hinterlassen. Als...