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Schon die strengen Zulassungskriterien zum Beruf des Notars sind Gewähr für exzellente juristische Fachkenntnisse. Der Notar ist Volljurist und wird nach einer Spezialausbildung von der Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes ernannt. Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Eheverträgen. Darum schreibt das Gesetz dafür die Mitwirkung eines Notars vor. Ständige Fortbildung und Spezialisierung auf Tätigkeitsschwerpunkte sichern ein langfristiges und vertrauensvolles Mandatsverhältnis. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten, gegenwärtig und zukünftig. Wir legen großen Wert darauf, Ergebnisse zu erzielen, die den rechtlichen, wirtschaftlichen und individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten optimal gerecht werden. Auch die Notariatsfachangestellten unterziehen sich selbstverständlich regelmäßiger Fort- und Weiterbildung auf Seminaren unterschiedlicher Fachrichtungen.
Richter sprechen Recht, Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandaten. Aber was machen...
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In unserer virtuellen Welt wird es in Zukunft kaum noch Sterbefälle ohne „digitalen Nachlass“...
Man kennt es aus Filmen: Per Videobotschaft wendet sich der Erblasser an seine Erben. Seinen...
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Mitte August 2015 tritt die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Die Verordnung bestimmt das Recht...
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